Häufig gestellte Fragen
Transparente Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen rund um Hausverwaltung.
Einstieg & Beauftragung
Nach einem kostenlosen Erstgespräch erstellen wir ein individuelles Angebot. Bei Interesse übernehmen wir alle administrativen Schritte: Vertragserstellung, Datenübernahme vom Vorverwalter und Einrichtung Ihres Eigentümerportal-Zugangs. Der gesamte Prozess dauert in der Regel 4-6 Wochen.
Wir benötigen: Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, aktuelle Eigentümerliste, letzte Jahresabrechnung, bestehende Verträge (Versicherungen, Dienstleister) und Protokolle der letzten zwei Eigentümerversammlungen. Fehlende Dokumente beschaffen wir bei Bedarf.
Für Eigentümergemeinschaften gilt: Die Versammlung kann uns jederzeit per Mehrheitsbeschluss abberufen, der Verwaltervertrag endet dann spätestens nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 WEG). In der Miet- und Sondereigentumsverwaltung regeln wir Laufzeit und Kündigung individuell im Verwaltervertrag.
Abrechnung & Kosten
Wir erstellen Ihre Jahresabrechnung bis spätestens 31. Mai des Folgejahres, meist schon im April. Sie erhalten die Abrechnung sowohl digital im Eigentümerportal als auch per Post.
Unsere Gebühren richten sich nach der Objektgröße und dem Leistungsumfang. Bei WEG-Verwaltung berechnen wir pro Einheit, bei Mietverwaltung einen Prozentsatz der Jahreskaltmiete. Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles, transparentes Angebot – ohne versteckte Kosten.
Nachforderungen werden innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Abrechnung fällig. Wir versenden automatische Zahlungserinnerungen und kümmern uns bei Zahlungsverzug um das Mahnwesen. Guthaben überweisen wir innerhalb von 14 Tagen.
Kommunikation & Erreichbarkeit
Auf allgemeine Anfragen antworten wir innerhalb von 24 Stunden (werktags). Ein individuelles Angebot erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden. Bei Notfällen (Wasserschaden, Heizungsausfall usw.) erreichen Sie uns rund um die Uhr über unsere 24/7-Notfall-Hotline 0151 - 28945570.
Notfall-Hotline anrufen: 0151 - 28945570Ja! Jede Eigentümergemeinschaft und jedes Mietobjekt wird von einem festen Team betreut. Sie haben eine direkte Durchwahl und E-Mail-Adresse Ihres Ansprechpartners. Vertretungen sind natürlich immer eingearbeitet.
Bei echten Notfällen ja – über unsere 24/7-Hotline 0151 - 28945570. Für alle anderen Anliegen schreiben Sie uns jederzeit per E-Mail, über das Kontaktformular oder das Eigentümerportal. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden (werktags).
Notfall-Hotline anrufen: 0151 - 28945570Notfälle & Schadensfälle
Als Notfall gelten: Wasserschäden mit akuter Gefahr, Heizungsausfall im Winter, Stromausfall im gesamten Gebäude, Einbruch, Sturmschäden oder andere Situationen mit Gefahr für Personen oder Gebäude. In diesen Fällen rufen Sie bitte unsere 24/7-Hotline 0151 - 28945570 an.
Notfall-Hotline anrufen: 0151 - 28945570Kleinere Schäden melden Sie über das Eigentümerportal (Online-Schadensmeldung). Bei Notfällen: sofort die Notfall-Hotline 0151 - 28945570 anrufen! Wir koordinieren dann die Sofortmaßnahmen, informieren die Versicherung und organisieren Handwerker. Sie bekommen von uns regelmäßige Updates zum Stand.
Notfall-Hotline anrufen: 0151 - 28945570Das hängt vom Schadensort ab: Schäden am Gemeinschaftseigentum (z. B. Dach, Fassade, Treppenhaus, Steigleitungen) trägt die Gemeinschaft bzw. deren Gebäudeversicherung. Schäden am Sondereigentum (z. B. Bodenbelag, Einbauten, Innenausbau Ihrer Wohnung) tragen grundsätzlich Sie; je nach Vertrag sind sie aber über die Gebäudeversicherung der Gemeinschaft mitversichert. Ihre Hausratversicherung greift nur für Ihre Einrichtung wie Möbel oder Kleidung. Was wozu gehört, regelt die Teilungserklärung – wir klären den Einzelfall mit Ihnen.
Ihre Frage war nicht dabei?
Kein Problem! Schreiben Sie uns einfach – wir beantworten jede Frage individuell und ehrlich.