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    Ratgeber Verwalterwechsel

    Hausverwaltung wechseln in Vechta und Umgebung

    Unzufrieden mit Ihrer Verwaltung? Hier erfahren Sie, was rechtlich gilt, welche Fristen Sie beachten müssen und wie der Wechsel zu uns abläuft, mit Zeitplan für Ihren Fall.

    • Kostenloses Erstgespräch
    • Antwort in 24 Stunden (werktags)
    • Angebot in 48 Stunden
    • Notfall-Hotline rund um die Uhr

    Das Wichtigste in Kürze

    • Eigentümergemeinschaft (WEG): Der Verwalter kann jederzeit per Mehrheitsbeschluss abberufen werden. Sein Vertrag endet spätestens sechs Monate danach.
    • Miet- und Sondereigentumsverwaltung: Es gilt die Kündigungsregel in Ihrem Verwaltervertrag.
    • Mit uns: Wir bereiten den Wechsel mit Ihnen vor und übernehmen die Übergabe mit dem bisherigen Verwalter.

    Vertiefender Ratgeber im Magazin: Verwalterwechsel in der WEG Schritt für Schritt

    Woran Sie merken, dass ein Wechsel sinnvoll ist

    Einzelne Pannen kommen überall vor. Wenn sich aber mehrere dieser Punkte über längere Zeit wiederholen, lohnt sich ein Blick auf Alternativen.

    • Schwer erreichbar

      Anrufe und E-Mails bleiben tagelang unbeantwortet, und niemand fühlt sich für Ihr Objekt zuständig.

    • Abrechnungen kommen spät oder fehlerhaft

      Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan oder Betriebskostenabrechnung kommen regelmäßig verspätet oder müssen mehrfach korrigiert werden.

    • Beschlüsse werden nicht umgesetzt

      Was die Versammlung beschlossen hat, bleibt liegen. Aufträge werden nicht vergeben, Fristen verstreichen.

    • Instandhaltung wird verschleppt

      Schäden werden spät bearbeitet, Wartungen fehlen, und eine vorausschauende Planung für größere Maßnahmen gibt es nicht.

    • Wenig Transparenz

      Kontostände, Belege oder der Stand der Erhaltungsrücklage sind nur schwer zu bekommen. Fragen werden ausweichend beantwortet.

    • Wechselnde Ansprechpartner

      Jedes Mal sitzt jemand anderes am Telefon, und Sie müssen Ihr Anliegen von vorn erklären.

    Unsicher? Prüfen Sie Ihre aktuelle Verwaltung in wenigen Minuten mit unserem Verwalter-Check.

    Zum Verwalter-Check

    Was rechtlich gilt

    Ob und wie schnell Sie wechseln können, hängt davon ab, welche Art von Verwaltung Sie haben.

    Eigentümergemeinschaft (WEG-Verwaltung)

    • Abberufung jederzeit: Die Eigentümer können den Verwalter jederzeit per Mehrheitsbeschluss abberufen, ein wichtiger Grund ist nicht nötig (§ 26 Abs. 3 WEG).
    • Vertragsende: Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung, je nach Vertrag auch früher.
    • Neubestellung: Der neue Verwalter wird ebenfalls per Beschluss bestellt (§ 26 Abs. 1 WEG), meist in derselben Versammlung.
    • Einladung: Die Einberufungsfrist beträgt mindestens drei Wochen (§ 24 Abs. 4 WEG). Abberufung und Bestellung müssen auf der Tagesordnung stehen.
    WEG-Verwaltung in Vechta

    Miet- und Sondereigentumsverwaltung

    • Ihr Vertrag entscheidet: Kündigungsfrist, Kündigungstermin und Form ergeben sich aus dem Verwaltervertrag. Eine einheitliche gesetzliche Frist gibt es dafür nicht.
    • Nachweisbar kündigen: Maßgeblich ist in der Regel der Zugang der Kündigung. Kündigen Sie deshalb so, dass Sie den Zugang belegen können.
    • Wichtiger Grund: Bei schweren Pflichtverletzungen kann eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommen. Ob das trägt, sollte im Einzelfall rechtlich geprüft werden.
    • Übergabe: Mietverträge, Kautionen und Unterlagen gehen zum Vertragsende an die neue Verwaltung.

    Diese Hinweise geben die Rechtslage vereinfacht wieder und ersetzen keine Rechtsberatung. Abweichungen können sich aus Ihrer Gemeinschaftsordnung oder Ihrem Vertrag ergeben.

    Zeitplan-Rechner für Ihren Wechsel

    Wählen Sie die Art der Verwaltung und das entscheidende Datum. Sie sehen dann, bis wann welcher Schritt erledigt sein sollte.

    Was möchten Sie wechseln?

    Der Zeitplan dient nur der Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, Ihre Gemeinschaftsordnung und die Umstände im Einzelfall. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser und werden nicht gesendet.

    Ihr Zeitplan

    Wählen Sie das Datum der Eigentümerversammlung, dann erscheinen hier die einzelnen Schritte mit Terminen.

    So läuft der Wechsel zu Haus und Hof ab

    Vier Schritte, klar verteilt: Sie entscheiden, wir kümmern uns um Vorbereitung und Übergabe.

    1. 1

      Erstgespräch

      Sie schildern uns Ihre Immobilie und Ihre Erwartungen. Wir besprechen, was bei der Übernahme wichtig ist, und klären offene Fragen.

    2. 2

      Angebot

      Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit dem Leistungsumfang für Ihre Eigentümergemeinschaft oder Ihr Mietobjekt.

    3. 3

      Beschluss bzw. Kündigung

      In der WEG beschließt die Eigentümerversammlung die Abberufung des bisherigen Verwalters und unsere Bestellung. In der Mietverwaltung kündigen Sie den bestehenden Verwaltervertrag.

    4. 4

      Übernahme

      Wir übernehmen Unterlagen, Konten und Schlüssel vom bisherigen Verwalter und kümmern uns um einen geordneten Übergang.

    Ihre persönlichen Ansprechpartner

    Andreas Brackland

    Geschäftsführer · Standort Vechta (Hauptsitz)

    Schwerpunkt: Landkreis Vechta und Landkreis Diepholz

    04441 - 887 19 70

    Kevin Vjukov

    Standortleitung Emstek · Standort Emstek

    Schwerpunkt: Landkreis Cloppenburg

    0162 4693414

    Notfälle in betreuten Objekten erreichen uns rund um die Uhr unter 0151 - 28945570.

    Eigentümer in Vechta und Umgebung? Lernen Sie uns im kostenlosen Erstgespräch kennen.

    Unverbindlich – Antwort innerhalb von 24 Stunden (werktags).

    Checkliste: Diese Unterlagen gehören in die Übergabe

    Wir fordern diese Unterlagen beim bisherigen Verwalter an und prüfen sie auf Vollständigkeit. Fehlt etwas, erfahren Sie es von uns.

    WEG-Verwaltung

    • Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Aufteilungspläne
    • Beschluss-Sammlung und Niederschriften der Eigentümerversammlungen
    • Verwaltervertrag und Verträge mit Dienstleistern (Hausmeister, Reinigung, Wartung, Energie)
    • Versicherungsverträge und Unterlagen zu laufenden Schadensfällen
    • Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne und Vermögensberichte der letzten Jahre
    • Kontoauszüge, Belege und Nachweis der Erhaltungsrücklage
    • Eigentümerliste mit Kontaktdaten sowie offene Hausgeldforderungen
    • Wartungs- und Prüfprotokolle, Energieausweis, Baupläne
    • Unterlagen zu laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Gewährleistungsfällen
    • Schlüssel, Schließplan und Zugangsmedien

    Miet- und Sondereigentumsverwaltung

    • Mietverträge mit allen Nachträgen und Übergabeprotokollen
    • Mieterkonten mit offenen Posten und Zahlungsverlauf
    • Nachweise über die Mietkautionen und deren Anlage
    • Betriebskostenabrechnungen der letzten Jahre mit Belegen
    • Bei vermieteten Eigentumswohnungen: Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftspläne der WEG
    • Versicherungen, Wartungs- und Dienstleisterverträge
    • Zählerstände, Liste offener Mängel und laufender Vorgänge
    • Schlüssel und relevante Korrespondenz mit Mietern

    Typische Bedenken und unsere ehrliche Antwort

    „Ein Wechsel macht viel Arbeit.“

    Den größten Teil übernehmen wir: Wir bereiten die Beschlussvorschläge für Abberufung und Bestellung vor, stellen das Angebot für die Einladung bereit und fordern die Unterlagen beim bisherigen Verwalter an. Ihre Aufgabe ist im Kern, den Termin und den Beschluss möglich zu machen.

    „Was kostet uns das?“

    Das Erstgespräch ist kostenlos, das Angebot erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden mit transparenter Kostenaufstellung. Ehrlich gesagt: Je nach Vertrag kann der bisherige Verwalter bis zum Vertragsende noch Vergütung verlangen. Das prüfen wir gemeinsam, damit Sie vorher wissen, womit Sie rechnen müssen.

    „Wir wollen keinen Streit mit dem bisherigen Verwalter.“

    Ein Wechsel ist ein normaler Vorgang. Wir führen die Übergabe sachlich und schriftlich und stimmen Termine direkt mit dem bisherigen Verwalter ab. So müssen Sie die Gespräche nicht selbst führen.

    „Woher wissen wir, dass es danach besser wird?“

    Lernen Sie uns vorher kennen: im Erstgespräch, gern auch vor Ort. Sie haben einen festen Ansprechpartner, und für Notfälle ist unsere Hotline rund um die Uhr erreichbar. Mit dem Verwalter-Check können Sie außerdem festhalten, was Ihnen wichtig ist, und daran jedes Angebot messen.

    Häufige Fragen zum Verwalterwechsel

    Ja. Seit der WEG-Reform 2020 kann der Verwalter jederzeit abberufen werden, ein wichtiger Grund ist nicht mehr erforderlich (§ 26 Abs. 3 WEG). Die Abberufung erfolgt per Beschluss in der Eigentümerversammlung. Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung.

    Für Abberufung und Neubestellung genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 25 Abs. 1 WEG). Wie die Stimmen gezählt werden, richtet sich nach dem Gesetz oder nach einer abweichenden Regelung in Ihrer Gemeinschaftsordnung.

    Die Frist für die Einberufung beträgt mindestens drei Wochen, sofern kein Fall besonderer Dringlichkeit vorliegt (§ 24 Abs. 4 WEG). Abberufung und Neubestellung müssen als Beschlussgegenstände in der Einladung genannt sein.

    Dann kann eine außerordentliche Versammlung verlangt werden. Der Verwalter muss sie einberufen, wenn mehr als ein Viertel der Wohnungseigentümer das in Textform unter Angabe von Zweck und Gründen verlangt (§ 24 Abs. 2 WEG). Weigert er sich pflichtwidrig, kann der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder ein per Beschluss ermächtigter Eigentümer einladen.

    Hier gilt, was in Ihrem Verwaltervertrag zu Kündigungsfrist, Kündigungstermin und Form steht. Eine einheitliche gesetzliche Frist gibt es dafür nicht. Kündigen Sie nachweisbar und lassen Sie sich das Vertragsende bestätigen. Bei schweren Pflichtverletzungen kann eine Kündigung aus wichtigem Grund in Betracht kommen; das sollte im Einzelfall rechtlich geprüft werden.

    Ja. Nach dem Ende seiner Tätigkeit muss der bisherige Verwalter die Verwaltungsunterlagen und die Gelder herausgeben, die er für die Gemeinschaft oder den Eigentümer verwaltet hat. Wir fordern die Unterlagen schriftlich und mit Frist an. Kommt es trotzdem zu keiner Übergabe, müsste der Anspruch notfalls mit anwaltlicher Hilfe durchgesetzt werden.

    Das hängt vom Zeitpunkt des Wechsels und von den Verträgen ab. Wir klären im Erstgespräch, welche Abrechnungen noch beim bisherigen Verwalter liegen und welche wir übernehmen, und halten das bei der Übergabe fest.

    Bei einer WEG bestimmt vor allem der Termin der Eigentümerversammlung den Zeitplan, bei der Mietverwaltung die Kündigungsfrist im Vertrag. Rechnen Sie für die Vorbereitung mit einigen Wochen. Den Rahmen für Ihren Fall zeigt der Zeitplan-Rechner auf dieser Seite.

    Wir verwalten Immobilien in den Landkreisen Vechta, Cloppenburg und Diepholz, vom Hauptsitz in Vechta und vom Standort Emstek aus. Für Bremen und Syke arbeiten wir mit unserem Partner Post & Post zusammen.

    Verwalterwechsel anfragen: kostenloses Erstgespräch

    Schildern Sie uns kurz Ihre Immobilie – wir melden uns persönlich bei Ihnen.

    Drei kurze Schritte, fünf Pflichtangaben (mit * markiert).

    Schritt 1 von 3: Ihre Immobilie

    Danach richtet sich, welcher Standort und Ansprechpartner sich bei Ihnen meldet.

    Wohnungen und Gewerbeeinheiten zusammen – ein ungefährer Wert genügt.

    Schritt 2 von 3: So erreichen wir Sie

    Nur für unsere Antwort auf Ihre Anfrage.

    Wenn Sie lieber einen Rückruf möchten.

    Schritt 3 von 3: Ihr Anliegen (optional)

    Stichworte genügen. Alles Weitere klären wir im Erstgespräch.

    Kostenlos und unverbindlich – Antwort innerhalb von 24 Stunden (werktags)

    Ihre Angaben verwenden wir nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Details: Datenschutzerklärung

    Noch nicht sicher, ob sich ein Wechsel lohnt?

    Erst den Verwalter-Check machen