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    Verwalter-Check: Wie gut ist Ihre Hausverwaltung?

    Für Eigentümer und Vermieter im Landkreis Vechta und Umgebung: Sehen Sie in wenigen Fragen, wo Ihre Verwaltung gut arbeitet und wo es hakt.

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    • Etwa 3 Minuten
    • 9 bis 11 Fragen
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    Wählen Sie bei jeder Frage die Antwort, die am ehesten zutrifft. Am Ende sehen Sie Ihre Punktzahl und konkrete Hinweise zu den Bereichen, die Sie genauer anschauen sollten.

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    Woran Sie eine gute Hausverwaltung erkennen

    Eine Hausverwaltung kümmert sich um Werte, die oft einen großen Teil des eigenen Vermögens ausmachen. Trotzdem fällt vielen Eigentümern erst spät auf, dass Abrechnungen sich verzögern, Beschlüsse liegen bleiben oder niemand ans Telefon geht. Ein nüchterner Blick auf die wichtigsten Aufgaben hilft, die eigene Verwaltung fair einzuschätzen, bevor aus Ärger ein teures Problem wird.

    Nicht jede Schwäche ist ein Grund zum Wechsel. Viele Punkte lassen sich im Gespräch klären. Wiederholen sich die Probleme aber über Jahre, lohnt sich ein Vergleich.

    Erreichbarkeit und feste Zuständigkeit

    Sie sollten wissen, wer für Ihr Objekt zuständig ist, und innerhalb weniger Werktage eine Antwort bekommen. Für Notfälle braucht es eine Nummer, unter der auch nachts und am Wochenende jemand reagiert.

    Pünktliche, verständliche Abrechnungen

    Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht in der WEG, Betriebskostenabrechnung und Eigentümerabrechnung in der Mietverwaltung: Sie müssen rechtzeitig kommen und nachvollziehbar sein.

    Ordentliche Versammlungen und umgesetzte Beschlüsse

    Eine gut vorbereitete Eigentümerversammlung mit rechtzeitiger Einladung, klarer Tagesordnung und sauberem Protokoll ist Pflicht. Ebenso wichtig: Was beschlossen wurde, wird auch umgesetzt.

    Transparenz bei Kosten und Unterlagen

    Vergleichsangebote bei größeren Aufträgen, ein klarer Stand der Rücklage und unkomplizierter Zugang zu Unterlagen zeigen, dass eine Verwaltung nichts zu verbergen hat.

    Wenn es nicht mehr passt: Wechsel ohne Risiko

    Eine Eigentümergemeinschaft kann ihren Verwalter nach § 26 Abs. 3 WEG jederzeit per Beschluss abberufen. Der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate danach. Bei einer Mietverwaltung richtet sich der Wechsel nach Ihrem Vertrag. In beiden Fällen gilt: Mit guter Vorbereitung geht bei der Übergabe nichts verloren.

    Ihre Ansprechpartner bei uns sind persönlich erreichbar: Geschäftsführer Andreas Brackland am Hauptsitz in Vechta und Standortleiter Kevin Vjukov in Emstek. Für Notfälle erreichen Sie unsere Hotline rund um die Uhr unter 0151 - 28945570.

    Häufige Fragen zum Verwalter-Check

    Der Check läuft vollständig in Ihrem Browser, Ihre Antworten werden nicht gespeichert. Ihr Ergebnis erhalten wir nur, wenn Sie es selbst in das Anfrageformular übernehmen und die Anfrage absenden. Nur wenn Sie der Analyse im Cookie-Banner zugestimmt haben, erfassen wir anonym, dass ein Check abgeschlossen wurde und mit welcher Einordnung, ohne Bezug zu Ihrer Person.

    Der Check gibt Ihnen eine erste Orientierung anhand typischer Aufgaben einer Hausverwaltung. Er ersetzt keine rechtliche Prüfung. Maßgeblich sind auch Ihr Verwaltervertrag, die Gemeinschaftsordnung und die Beschlüsse Ihrer Gemeinschaft.

    Ja. Seit der WEG-Reform 2020 können die Wohnungseigentümer den Verwalter nach § 26 Abs. 3 WEG jederzeit per Mehrheitsbeschluss abberufen, ein wichtiger Grund ist nicht mehr nötig. Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung. Für die Abberufung braucht es einen Beschluss in der Eigentümerversammlung.

    Das Wohnungseigentumsgesetz nennt keine feste Frist. Nach § 28 Abs. 2 WEG ist die Jahresabrechnung nach Ablauf des Kalenderjahres aufzustellen. Die Rechtsprechung hält in der Regel eine Vorlage in den ersten Monaten des Folgejahres für angemessen, häufig wird auf etwa sechs Monate abgestellt. Oft regelt auch der Verwaltervertrag eine Frist.

    Bei einer Miet- oder Sondereigentumsverwaltung gelten die Kündigungsregeln Ihres Verwaltervertrags. Prüfen Sie Laufzeit und Kündigungsfrist und kündigen Sie schriftlich. Die neue Verwaltung kann die Übergabe von Unterlagen, Mieterdaten und Kautionen mit Ihnen vorbereiten.

    Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen und schicken Ihnen auf Wunsch innerhalb von 48 Stunden ein Angebot. Wir betreuen Eigentümer und Gemeinschaften vom Hauptsitz in Vechta und vom Standort Emstek aus.