Hausverwaltung Stuhr

    Eigentümergemeinschaften und Vermieter in Stuhr betreuen wir von unserem Hauptsitz in Vechta aus. Von Brinkum bis Varrel, mit persönlichem Kontakt und klaren Abrechnungen.

    Acht Ortsteile direkt an Bremen: was Eigentümer in Stuhr von ihrer Verwaltung brauchen

    Stuhr grenzt unmittelbar an Bremen und ist mit 33.913 Einwohnerinnen und Einwohnern (Stand 31.12.2024, Angabe der Gemeinde) eine der größeren Kommunen im Landkreis Diepholz. Die Gemeinde gliedert sich in acht Ortsteile: Brinkum, Fahrenhorst, Groß Mackenstedt, Heiligenrode, Moordeich, Seckenhausen, Stuhr und Varrel. Nachbarn sind neben Bremen die Gemeinde Weyhe sowie die Städte Syke und Bassum.

    Kaum ein Ort im Kreis ist so dicht an das Fernstraßennetz angebunden. Die Gemeinde nennt die A 1 und die Bundesstraßen B 6, B 51, B 322 und B 439. Bis zum Flughafen Bremen sind es nach Angaben der Gemeinde rund 6 km, bis zum Bremer Hauptbahnhof rund 8 km. Für Vermieter bedeutet das: Ihre Wohnungen sprechen auch Menschen an, die in Bremen arbeiten und im Umland wohnen möchten.

    Die Nähe zur Großstadt bringt für Eigentümer eigene Aufgaben mit sich. Mietverhältnisse wechseln, Ansprüche an Ausstattung und Energieeffizienz steigen, und Eigentümergemeinschaften müssen Sanierungen langfristig planen. Eine Verwaltung sollte hier nicht nur verbuchen, sondern vorausschauend beraten: Wann steht das Dach an? Reicht die Erhaltungsrücklage? Wie wird eine Modernisierung sauber beschlossen?

    Die Haus und Hof Verwaltung GmbH aus Vechta verwaltet mehr als 1000 Einheiten. Ihre Stuhrer Immobilie betreuen wir direkt von unserem Hauptsitz aus, wo auch die zentrale Buchhaltung arbeitet. Für Sie heißt das: ein persönlicher Ansprechpartner, der Ihr Objekt kennt, und kurze Wege zwischen Verwaltung und Abrechnung.

    Ob Brinkum, Groß Mackenstedt oder Varrel: Aus Verwaltersicht zählt Ihr konkretes Objekt, ob Mehrfamilienhaus, Wohnanlage oder einzelne Eigentumswohnung. Jede dieser Immobilien stellt eigene Anforderungen an Abrechnung, Instandhaltung und Kommunikation, und danach richtet sich, welche Leistungen Sie von uns brauchen.

    Eigentümer in Stuhr? Kostenloses Erstgespräch mit Ihrer Hausverwaltung vor Ort.

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    Unsere Leistungen für Eigentümer in Stuhr

    WEG-Verwaltung in Stuhr

    Für Ihre Eigentümergemeinschaft übernehmen wir die komplette kaufmännische Verwaltung. Dazu gehören Einladung, Leitung und Protokoll der Eigentümerversammlung, die Umsetzung von Beschlüssen, die Führung der Gemeinschaftskonten sowie Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung. Mit dem Verwaltungsbeirat stimmen wir uns regelmäßig ab, damit Entscheidungen gut vorbereitet sind.

    Mietverwaltung für Wohnungen und Häuser im Bremer Umland

    Von der Vermarktung bis zur Abrechnung: Wir legen mit Ihnen die Vermietungsstrategie fest, wählen Mieter sorgfältig aus und prüfen die Bonität. Mietvertrag und Übergabeprotokoll erstellen wir rechtssicher. Laufend kontrollieren wir den Mieteingang, reagieren auf Zahlungsverzug und erstellen die jährliche Nebenkostenabrechnung.

    Sondereigentumsverwaltung für Kapitalanleger

    Viele Eigentümer besitzen in Stuhr eine einzelne Wohnung als Kapitalanlage und wohnen selbst woanders. Wir verwalten diese Einheit für Sie: Mieterbetreuung, Abrechnung der Betriebskosten auf Grundlage der Hausgeldabrechnung, Budgetplanung und Ablage aller Dokumente. Sie erhalten regelmäßig einen Bericht und haben eine feste Ansprechperson.

    Technisches Management und Instandhaltung

    Wir begehen Ihr Objekt regelmäßig, erstellen einen Wartungsplan und koordinieren Handwerker. Angebote holen wir ein und prüfen sie, bevor beauftragt wird. Größere Baumaßnahmen begleiten wir von der Vorbereitung bis zur Abnahme. Mängel verfolgen wir, bis sie behoben sind, und dokumentieren jeden Schritt.

    Ihr zuständiger Standort: Standort Vechta (Hauptsitz)

    Zuständig für Stuhr ist unser Hauptsitz: Haus und Hof Verwaltung GmbH, Große Straße 62, 49377 Vechta. Von dort betreut Geschäftsführer Andreas Brackland mit seinem Team die Eigentümer in allen acht Ortsteilen, von Brinkum und Moordeich bis Heiligenrode und Varrel.

    Rufen Sie uns montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr unter 04441 - 887 19 70 an oder schreiben Sie an info@haushofverwaltung.de. Termine vor Ort in Stuhr, etwa Begehungen oder Eigentümerversammlungen, stimmen wir nach Absprache mit Ihnen ab.

    Standort Vechta (Hauptsitz)

    Haus und Hof Verwaltung GmbH
    Große Straße 62
    49377 Vechta

    04441 - 887 19 70info@haushofverwaltung.de

    Andreas Brackland · Geschäftsführer

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    Hausverwaltung wechseln in Stuhr: so läuft es ab

    Unzufrieden mit Ihrer jetzigen Verwaltung? Eigentümergemeinschaften in Stuhr können ihren Verwalter nach dem reformierten Wohnungseigentumsrecht jederzeit durch Mehrheitsbeschluss abberufen. Ein bestehender Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach diesem Beschluss. Eine lange Bindung bis zum Ende der Bestellzeit gibt es damit nicht mehr.

    Wir helfen Ihnen, den Wechsel ordentlich vorzubereiten: mit einem Angebot, das Sie der Versammlung vorlegen können, und mit einer geordneten Übergabe. Vermieter, die ihre Mietverwaltung abgeben möchten, kündigen den bisherigen Vertrag nach dessen Regeln. Den Rest übernehmen wir.

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      Erstgespräch

      Sie schildern uns Ihre Immobilie und Ihre Erwartungen. Wir besprechen, was bei der Übernahme wichtig ist, und klären offene Fragen.

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      Angebot

      Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit dem Leistungsumfang für Ihre Eigentümergemeinschaft oder Ihr Mietobjekt.

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      Beschluss bzw. Kündigung

      In der WEG beschließt die Eigentümerversammlung die Abberufung des bisherigen Verwalters und unsere Bestellung. In der Mietverwaltung kündigen Sie den bestehenden Verwaltervertrag.

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      Übernahme

      Wir übernehmen Unterlagen, Konten und Schlüssel vom bisherigen Verwalter und kümmern uns um einen geordneten Übergang.

    Verwaltung anfragen: kostenloses Erstgespräch für Eigentümer in Stuhr

    Schildern Sie uns kurz Ihre Immobilie – wir melden uns persönlich bei Ihnen.

    Datenschutz

    Häufige Fragen von Eigentümern in Stuhr

    Ja. Wir übernehmen Objekte in Brinkum, Fahrenhorst, Groß Mackenstedt, Heiligenrode, Moordeich, Seckenhausen, Stuhr und Varrel. Es gibt keine Ortsteile, die wir ausnehmen.

    Für Stuhr ist unser Hauptsitz in Vechta zuständig. Ihr Ansprechpartner ist Geschäftsführer Andreas Brackland mit dem Team der Haus und Hof Verwaltung GmbH. Sie erreichen uns unter 04441 - 887 19 70 oder per E-Mail an info@haushofverwaltung.de.

    Sprechen Sie zunächst im Beirat über die konkreten Kritikpunkte. Wenn ein Wechsel sinnvoll erscheint, erstellen wir ein Angebot. Die Eigentümerversammlung kann den bisherigen Verwalter jederzeit mit Mehrheit abberufen und uns bestellen. Wir unterstützen Sie bei der Formulierung der Beschlussvorlage.

    Gerade dann. Wer weiter weg wohnt, kann Besichtigungen, Übergaben und Reparaturen kaum selbst begleiten. Wir übernehmen diese Termine, halten Kontakt zu Ihren Mietern und informieren Sie über alles Wichtige. Sie behalten den Überblick, ohne vor Ort sein zu müssen.

    Ja. Weyhe und Bassum betreuen wir wie Stuhr von unserem Hauptsitz in Vechta aus. Für die Stadt Syke und für Bremen ist die Post & Post GmbH zuständig, die dort als Partner der Haus & Hof Verwaltung eigene Standorte führt. Wenn Sie Objekte in mehreren dieser Orte haben, sagen wir Ihnen gern, wer für welches Haus Ihr Ansprechpartner ist.

    Seit dem 1. Dezember 2023 kann jeder Wohnungseigentümer verlangen, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird. Ausgenommen sind nur Gemeinschaften, bei denen drei Bedingungen zusammenkommen: weniger als neun Sondereigentumsrechte, ein Wohnungseigentümer ist selbst Verwalter, und nicht mindestens ein Drittel der Eigentümer verlangt die Zertifizierung. Ob Ihre Gemeinschaft unter diese Ausnahme fällt und was das für die Auswahl des Verwalters bedeutet, besprechen wir gern im Erstgespräch.

    Wir sehen uns den Zustand des Gebäudes bei Begehungen an und besprechen den Bedarf mit dem Beirat. Dann holen wir vergleichbare Angebote ein und bereiten einen Beschlussvorschlag vor. Dazu gehört auch die Frage, wie die Maßnahme finanziert wird, etwa aus der Erhaltungsrücklage oder über eine Sonderumlage.

    Ratgeber für Eigentümer in der Region