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    Technik, Sanierung & Energie

    Wasserschaden in der Eigentumswohnung: Wer zahlt was in Molbergen?

    Wasser tropft von der Decke oder steht im Bad? Was Eigentümer in Molbergen, Peheim und Ermke sofort tun sollten und wie sich die Kosten zwischen Gemeinschaft, Eigentümer und Versicherung verteilen.

    Titelgrafik der Haus & Hof Verwaltung zum Beitrag „Wasserschaden in der Eigentumswohnung: Wer zahlt was in Molbergen?“
    Bild: Haus & Hof Verwaltung

    Bei einem Wasserschaden in einer Eigentumswohnung in Molbergen kommt es zuerst darauf an, wo der Schaden entstanden ist. Liegt die Ursache im Gemeinschaftseigentum, etwa in einer Steigleitung, kümmert sich die Gemeinschaft über die Verwaltung um die Reparatur. Schäden an Ihrem Sondereigentum und an Ihren Möbeln regeln meist Sie selbst, oft mit Hilfe der Gebäude- oder Hausratversicherung.

    In der Praxis ist die Grenze nicht immer sofort zu erkennen. Wasser hält sich nicht an Eigentumsgrenzen. Es läuft durch Decken, zieht in Estrich und Wände und betrifft schnell mehrere Wohnungen. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, was Sie als Eigentümer, Kapitalanleger oder Verwaltungsbeirat in Molbergen, Peheim oder Ermke tun sollten und wie sich die Zuständigkeiten in der Regel verteilen.

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    Was sollten Sie in den ersten Minuten tun?

    Ein Wasserschaden wird mit jeder Stunde größer. Deshalb gilt: erst handeln, dann klären, wer zahlt. Die Frage nach den Kosten können Sie später in Ruhe beantworten. Die ersten Schritte sind in jeder Wohnanlage gleich.

    • Ursache stoppen: Drehen Sie das Absperrventil der Wohnung oder des Geräts zu. Ist es nicht zu finden, hilft oft der Hauptabsperrhahn im Keller oder Technikraum.
    • Strom beachten: Kommt Wasser in die Nähe von Steckdosen oder Leuchten, schalten Sie die Sicherung für diesen Bereich ab.
    • Nachbarn informieren: Läuft Wasser nach unten, sprechen Sie sofort die Bewohner der Wohnung darunter an.
    • Verwaltung benachrichtigen: Melden Sie den Schaden ohne Verzögerung an die Hausverwaltung, auch wenn Sie die Ursache noch nicht kennen.
    • Dokumentieren: Machen Sie Fotos und kurze Videos von Wasser, Flecken und beschädigten Gegenständen, bevor Sie aufräumen.
    • Nichts vorschnell entsorgen: Beschädigte Teile und Gegenstände sollten Sie aufbewahren, bis die Versicherung entschieden hat, ob sie sie sehen will.

    Wenn Sie Ihre Wohnung vermietet haben, ist Ihr Mieter oft der Erste, der den Schaden bemerkt. Bitten Sie ihn schon beim Einzug, Wasserschäden sofort an Sie und an die Verwaltung zu melden.

    Wem gehört was: Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?

    Die wichtigste Frage für die Kosten ist die Abgrenzung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Dazu gibt es allgemeine Grundsätze. Im Einzelfall entscheidet aber die Teilungserklärung Ihrer Gemeinschaft.

    Für Sie heißt das: Bevor über Kosten gesprochen wird, sollte die Ursache des Schadens feststehen. Erst dann lässt sich sagen, ob ein Bauteil der Gemeinschaft oder Ihr eigenes Bauteil betroffen ist. Diese Ursachenklärung übernimmt in der Regel ein Fachbetrieb, den die Verwaltung beauftragt, wenn das Gemeinschaftseigentum betroffen sein kann.

    Wer zahlt was bei einem Wasserschaden?

    Die folgende Übersicht zeigt, wie sich Zuständigkeiten typischerweise verteilen. Sie ersetzt nicht den Blick in Ihre Teilungserklärung und in die Versicherungspolicen der Gemeinschaft.

    Schadensbereich Wer meldet? Wer kümmert sich? Welche Versicherung kommt in Frage?
    Steigleitung oder zentrale Leitung bis zur Abzweigung Wer den Schaden bemerkt, an die Verwaltung Verwaltung für die Gemeinschaft Gebäudeversicherung der Gemeinschaft, je nach Vertrag
    Leitung nach der Abzweigung in der Wohnung Eigentümer oder Mieter, an Verwaltung und Eigentümer Meist der Eigentümer, Teilungserklärung prüfen Gebäudeversicherung der Gemeinschaft, je nach Vertrag
    Tragende Wände, Decken, Estrich Wer den Schaden bemerkt, an die Verwaltung Verwaltung für die Gemeinschaft Gebäudeversicherung der Gemeinschaft, je nach Vertrag
    Bodenbelag, Einbauten, Innenausbau der Wohnung Eigentümer Eigentümer Je nach Vertrag Gebäudeversicherung, sonst eigene Absicherung des Eigentümers
    Möbel, Kleidung, Elektrogeräte Bewohner Bewohner Hausratversicherung des Eigentümers oder Mieters

    Eine Besonderheit kennen viele Eigentümer nicht: Die Gebäudeversicherung schließt die Verwaltung im Namen der Gemeinschaft ab. Sie deckt Leitungswasserschäden am Gebäude, wie weit genau, hängt vom Vertrag ab. Ob und in welchem Umfang auch Teile des Sondereigentums mitversichert sind, steht in der Police. Fragen Sie im Zweifel bei der Verwaltung nach, statt sich auf Annahmen zu verlassen.

    Die Hausratversicherung ist dagegen immer Sache des Bewohners. Wohnen Sie selbst in Ihrer Wohnung, ist es Ihre eigene Hausratversicherung. Ist die Wohnung vermietet, ist der Mieter für seine Sachen selbst zuständig.

    Wie läuft die Schadenmeldung über die Verwaltung?

    Ist das Gemeinschaftseigentum betroffen oder ist die Ursache unklar, koordiniert die Verwaltung den Schaden. Das ist eine ihrer Kernaufgaben. Der Ablauf sieht meist so aus:

    1. Die Verwaltung nimmt die Meldung auf und klärt, welche Wohnungen betroffen sind.
    2. Sie beauftragt einen Fachbetrieb, der die Ursache sucht und die Leckage beseitigt.
    3. Sie meldet den Schaden bei der Gebäudeversicherung der Gemeinschaft.
    4. Sie sammelt Fotos, Berichte und Rechnungen und stimmt sich mit der Versicherung ab.
    5. Bei Bedarf organisiert sie die Trocknung und anschließend die Instandsetzung.
    6. Sie informiert die betroffenen Eigentümer und den Verwaltungsbeirat über den Stand.

    Wichtig für Sie als Eigentümer: Ihre eigene Hausratversicherung müssen Sie selbst informieren. Das übernimmt die Verwaltung nicht, weil es sich um Ihren privaten Vertrag handelt. Melden Sie den Schaden dort ebenfalls zeitnah und legen Sie Ihre Fotos bei.

    Mehr dazu, wie wir Wartung, Reparaturen und Handwerker für Gemeinschaften organisieren, lesen Sie auf unserer Seite zum technischen Management.

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    Wie sieht ein Wasserschaden aus Sicht der Verwaltung aus?

    Das folgende Beispiel ist verallgemeinert und beschreibt keinen konkreten Kunden. Es zeigt, wie ein typischer Fall aus unserer Sicht abläuft.

    Ein Eigentümer meldet einen feuchten Fleck an der Decke seines Badezimmers. Die Wohnung darüber ist vermietet. Wir sprechen zuerst mit dem Eigentümer der oberen Wohnung und vereinbaren über ihn einen Termin mit dem Mieter. Parallel beauftragen wir einen Fachbetrieb, der die Ursache sucht.

    Der Betrieb stellt fest, ob das Wasser aus einer Leitung der Gemeinschaft oder aus einem Anschluss innerhalb der oberen Wohnung kommt. Davon hängt ab, wie es weitergeht. Liegt die Ursache im Gemeinschaftseigentum, melden wir den Schaden bei der Gebäudeversicherung und koordinieren Trocknung und Reparatur. Liegt sie im Sondereigentum, informieren wir den Eigentümer der oberen Wohnung und stimmen mit ihm ab, wer die Reparatur beauftragt. Schäden am Gemeinschaftseigentum, etwa an der Decke, bleiben auch dann Thema der Verwaltung.

    Während des gesamten Ablaufs halten wir beide Eigentümer auf dem gleichen Stand. Der Verwaltungsbeirat erfährt in der nächsten Versammlung, wie der Schaden abgewickelt wurde. Die wichtigste Erfahrung aus der Praxis: Je schneller die Meldung kommt und je besser der Schaden dokumentiert ist, desto ruhiger läuft die Abwicklung.

    Was können Eigentümer in Molbergen vorbeugend tun?

    Nicht jeder Wasserschaden lässt sich verhindern. Viele Schäden lassen sich aber früh erkennen. Gerade in Molbergen gibt es beides: neue Wohnanlagen, etwa in den Wohnbaugebieten in Dwergte und Peheim, und ältere Häuser im Ortskern. Für beide gilt dieselbe Grundregel: Wer die Technik im Haus kennt, reagiert schneller.

    Diese Checkliste hilft Ihnen und Ihrem Verwaltungsbeirat:

    • Wissen alle Bewohner, wo das Absperrventil ihrer Wohnung sitzt?
    • Ist der Hauptabsperrhahn im Keller oder Technikraum gekennzeichnet und gut erreichbar?
    • Werden Wasch- und Spülmaschinenschläuche in Ihrer Wohnung regelmäßig auf Risse kontrolliert?
    • Sind Silikonfugen in Bad und Küche dicht?
    • Gibt es für das Gemeinschaftseigentum regelmäßige Begehungen, bei denen auf Feuchteflecken geachtet wird?
    • Kennen Sie den Umfang der Gebäudeversicherung Ihrer Gemeinschaft?
    • Haben Sie als Bewohner eine Hausratversicherung, und hat Ihr Mieter eine eigene?

    In neuen Gemeinschaften lohnt es sich, Fragen zur Versicherung und zur Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum schon in der ersten Eigentümerversammlung zu klären. Was beim Start einer Neubau-WEG sonst wichtig ist, lesen Sie in unserem Beitrag zur Erstverwaltung von Neubau-WEGs in Cloppenburg.

    Was passiert, wenn die Reparatur teurer wird?

    Manchmal zeigt sich erst bei der Reparatur, dass mehr zu tun ist. Eine alte Leitung ist vielleicht nicht nur an einer Stelle undicht. Dann stellt sich die Frage, ob die Gemeinschaft nur den Schaden behebt oder einen ganzen Leitungsabschnitt erneuert. Solche größeren Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum beschließen die Eigentümer in der Versammlung.

    Nicht alles übernimmt die Versicherung. Kosten, die nicht versichert sind, trägt die Gemeinschaft in der Regel aus ihrem Vermögen, zum Beispiel aus der Erhaltungsrücklage. Wie die Rücklage aufgebaut wird und warum sie für solche Fälle wichtig ist, erklärt unser Beitrag zur Erhaltungsrücklage in der WEG.

    Wer hilft Ihnen in Molbergen und im Landkreis Cloppenburg?

    Molbergen liegt zentral im Landkreis Cloppenburg und zählt nach eigenen Angaben zu den am stärksten gewachsenen Gemeinden der Region. Mit dem Wachstum entstehen neue Eigentümergemeinschaften, die eine verlässliche Verwaltung brauchen, auch für den Fall eines Wasserschadens.

    Für Molbergen ist unser Standort Emstek zuständig. Ihr Ansprechpartner ist Kevin Vjukov, Standortleitung Emstek. Sie erreichen ihn im Wiesenring 6, 49685 Emstek, telefonisch unter 0162 4693414 oder per E-Mail an vjukov@haushofverwaltung.de. Von Emstek aus betreuen wir auch die Nachbarorte, etwa die Stadt Cloppenburg, Garrel, Lastrup, Lindern und Friesoythe.

    Alle Informationen für Ihren Ort finden Sie auf unserer Seite zur Hausverwaltung in Molbergen. Einen Überblick über alle Orte im Landkreis bietet die Seite Hausverwaltung im Landkreis Cloppenburg.

    Weiterlesen im Magazin

    • Sie besitzen eine Wohnung in einem Neubau? Lesen Sie, was bei der Erstverwaltung einer Neubau-WEG wichtig ist.
    • Sie wollen wissen, ob Ihre Gemeinschaft für Reparaturen gut aufgestellt ist? Unser Beitrag zur Erhaltungsrücklage erklärt, worauf es ankommt.

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    Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

    Häufige Fragen

    Stoppen Sie zuerst die Ursache, etwa durch Zudrehen des Absperrventils. Informieren Sie dann die Hausverwaltung und, wenn Wasser in andere Wohnungen läuft, die betroffenen Nachbarn. Für Molbergen ist bei der Haus & Hof Verwaltung der Standort Emstek zuständig, erreichbar unter 0162 4693414.

    Das hängt vom Vertrag ab. Die Gebäudeversicherung der Gemeinschaft deckt Leitungswasserschäden am Gebäude, oft auch an fest eingebauten Teilen der Wohnungen. Bewegliche Sachen wie Möbel oder Kleidung sind dagegen Sache der Hausratversicherung. Welche Bauteile genau versichert sind, steht in der Police.

    Leitungen gehören bis zur Abzweigung in die einzelne Wohnung meist zum Gemeinschaftseigentum. Was danach kommt, ist oft Sondereigentum. Maßgeblich ist aber die Teilungserklärung Ihrer Gemeinschaft. Sie kann im Einzelfall etwas anderes regeln.

    Bitten Sie Ihre Mieter, Schäden sofort auch an Sie zu melden. Geben Sie die Meldung ohne Verzögerung an die Verwaltung weiter. Der Hausrat des Mieters ist über dessen eigene Hausratversicherung abgesichert, nicht über die Versicherung der Gemeinschaft.

    Ja. Der Standort Emstek im Wiesenring 6 betreut Gemeinschaften im gesamten Landkreis Cloppenburg, also auch in der Stadt Cloppenburg, in Garrel, Lastrup, Lindern und Friesoythe. Ansprechpartner ist Kevin Vjukov, erreichbar per E-Mail an vjukov@haushofverwaltung.de.

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